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Antrag auf Aussetzung der Einhebung

Antrag, eine Zahlungspflicht bis zur Entscheidung über die Beschwerde aufzuschieben — für Österreich, kostenlos als Vorschau testen.

Antrag auf Aussetzung der Einhebung: Rechtsgrundlage in Österreich

Das berücksichtigt die KI, wenn sie „Antrag auf Aussetzung der Einhebung“ für Österreich schreibt:

  • Bei Abgabenbescheiden: § 212a Abs. 1 BAO — Aussetzung der Einhebung auf Antrag, soweit die Höhe der Abgabe von der Erledigung einer Bescheidbeschwerde abhängt und die Nachforderung auf einen Bescheid zurückgeht, der von einem Anbringen abweicht oder dem kein Anbringen zugrunde liegt; höchstens im Ausmaß der Herabsetzung, die sich bei einer dem Begehren entsprechenden Beschwerdeerledigung ergäbe
  • Nicht bewilligt wird die Aussetzung, soweit die Beschwerde nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint, soweit der Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er nicht von einem Anbringen abweicht, oder wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtet ist (§ 212a Abs. 2 BAO)
  • Der Antrag kann bis zur Entscheidung über die Bescheidbeschwerde gestellt werden und muss darstellen, wie der für die Aussetzung in Betracht kommende Abgabenbetrag ermittelt wurde (§ 212a Abs. 3 BAO)
  • Bei sonstigen Bescheiden, bei denen die Behörde die aufschiebende Wirkung der Beschwerde ausgeschlossen hat (§ 13 Abs. 2 VwGVG): Das Verwaltungsgericht kann diesen Ausschluss auf Antrag einer Partei aufheben oder abändern, wenn es die Voraussetzungen anders beurteilt oder wenn sie sich wesentlich geändert haben (§ 22 Abs. 3 VwGVG)
  • Eine Beschwerde gegen den Ausschluss hat selbst keine aufschiebende Wirkung; ist sie nicht als verspätet oder unzulässig zurückzuweisen, muss die Behörde sie unverzüglich dem Verwaltungsgericht vorlegen, das ohne weiteres Verfahren unverzüglich entscheidet (§ 13 Abs. 4 VwGVG)
  • Der Antrag setzt eine bereits eingebrachte Beschwerde gegen den zugrundeliegenden Bescheid voraus

Im Einzelfall zählen die Angaben deiner Behörde — bei einem Bescheid vor allem dessen Rechtsmittelbelehrung. Amtsexperte ersetzt keine Rechtsberatung.

Du brauchst das Schreiben für Deutschland? Antrag auf Aussetzung der Vollziehung für Deutschland

„Antrag auf Aussetzung der Einhebung“ in Österreich: So gehst du vor

Wer zuständig ist

Den Antrag bringst du bei der Abgabenbehörde ein, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat und über deine Beschwerde in der Regel zunächst mit Beschwerdevorentscheidung entscheidet, bei Steuern also beim Finanzamt, bei Gemeindeabgaben bei der Gemeinde. Sie entscheidet mit Bescheid über den Antrag.

Das muss im Schreiben stehen

  • Bezeichnung des angefochtenen Bescheids mit Datum und Steuernummer sowie das Datum deiner Beschwerde.
  • Den konkreten Abgabenbetrag, dessen Einhebung ausgesetzt werden soll.
  • Eine nachvollziehbare Darstellung, wie du diesen Betrag ermittelt hast, etwa als Differenz zwischen Bescheid und deinem Beschwerdebegehren; diese Darstellung schreibt das Gesetz ausdrücklich vor.
  • Den Hinweis, dass die strittige Nachforderung auf Punkten beruht, in denen der Bescheid von deiner Erklärung abweicht.
  • Eine kurze Begründung, warum die Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat, am besten mit Verweis auf die Beschwerdebegründung.

Diese Nachweise erwartet die Behörde

  • Kopie des angefochtenen Abgabenbescheids.
  • Kopie deiner Beschwerde mit dem Datum der Einbringung.
  • Belege zu den strittigen Punkten, soweit sie nicht schon der Beschwerde beiliegen.

Die häufigsten Fehler

  • Du lässt die Berechnung des Aussetzungsbetrags weg: Das ist ein inhaltlicher Mangel, die Behörde trägt dir die Behebung binnen einer Frist auf, und versäumst du sie, gilt der Antrag als zurückgenommen.
  • Du beantragst die Aussetzung für den ganzen Bescheid, obwohl er teilweise deiner Erklärung entspricht oder du nur einzelne Punkte bekämpfst: Für diese Teile wird nicht ausgesetzt, aufgeschoben werden kann nur der strittige Mehrbetrag.
  • Du bringst den Antrag erst ein, wenn die Zahlungsfrist aus dem Bescheid schon abgelaufen ist: Ein Säumniszuschlag von 2 Prozent kann bereits angefallen sein, und wird der Antrag abgewiesen, bekommst du in der Regel keine einmonatige Nachfrist zum Zahlen.

Was danach passiert

Solange über deinen Antrag nicht entschieden ist, darf die Behörde den davon betroffenen Betrag grundsätzlich nicht zwangsweise eintreiben. Wird er bewilligt, läuft der Zahlungsaufschub, bis anlässlich der Beschwerdevorentscheidung oder des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichts der Ablauf der Aussetzung verfügt oder die Aussetzung widerrufen wird; ab dann hast du einen Monat Zeit zum Zahlen, und nach einem Vorlageantrag kannst du die Aussetzung neu beantragen. Soweit die Abgabe am Ende geschuldet bleibt, fallen ab Einlangen des Antrags Aussetzungszinsen von zwei Prozent über dem Basiszinssatz pro Jahr an; Beträge unter 50 Euro werden nicht festgesetzt.

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Was brauchst du für „Antrag auf Aussetzung der Einhebung“?

Halte diese Angaben bereit — das Formular führt dich Schritt für Schritt durch:

  • Dein Name
  • Deine Adresse
  • Name der Behörde
  • Adresse der Behörde
  • Datum des angefochtenen Bescheids
  • Begründung

Gratis-Vorlage, Amtsexperte oder Anwalt?

Eine Vorlage aus dem Internet hat leere Klammern zum Selbst-Ausfüllen. Amtsexperte schreibt „Antrag auf Aussetzung der Einhebung“ mit deiner Begründung und der Rechtsgrundlage für Österreich.

KriteriumGratis-VorlageAmtsexperteAnwalt
PreisKostenlos9,90 € einmalig inkl. USt150–400 € +
Auf deinen Fall zugeschnittenNein — Textbaustein zum AusfüllenJa — die KI formuliert jeden Satz neuJa
Rechtsgrundlage für ÖsterreichOft veraltet oder zu allgemeinPassend zu Land und BehördeJa
Fertig in—unter 1 MinuteTage bis Wochen
Termin nötigNeinNeinMeistens ja

Häufige Fragen zu „Antrag auf Aussetzung der Einhebung“

Gibt es „Antrag auf Aussetzung der Einhebung“ auch für Deutschland?

Ja. Im Formular kannst du Deutschland wählen — die KI verwendet dann die dortigen Rechtsgrundlagen, Fristen und Behördenbezeichnungen. Die Seite für Deutschland findest du auf amtsexperte.de.

Was kostet „Antrag auf Aussetzung der Einhebung“ bei Amtsexperte?

Die Vorschau mit Wasserzeichen ist kostenlos. Das fertige Dokument ohne Wasserzeichen kostet einmalig 9,90 € — kein Abo.

Ist „Antrag auf Aussetzung der Einhebung“ nur eine Vorlage zum Ausfüllen?

Nein. Anders als eine Gratis-Vorlage schreibt die KI „Antrag auf Aussetzung der Einhebung“ individuell für deinen Fall neu — mit deiner konkreten Begründung statt Textbausteinen und der passenden Rechtsgrundlage für Österreich.

Wie lange dauert die Erstellung von „Antrag auf Aussetzung der Einhebung“?

In der Regel weniger als eine Minute, nachdem du das Formular ausgefüllt hast.

Brauche ich für „Antrag auf Aussetzung der Einhebung“ einen Anwalt?

Für die meisten Standardfälle nicht. Bei besonders komplexen oder strittigen Sachverhalten empfehlen wir zusätzlich eine anwaltliche Prüfung.