Vorlageantrag ans Bundesfinanzgericht
Antrag, die Beschwerde nach ablehnender Beschwerdevorentscheidung dem BFG vorzulegen — für Österreich, kostenlos als Vorschau testen.
Diesen Brieftyp gibt es nur in 🇦🇹 Österreich.
Vorlageantrag ans Bundesfinanzgericht: Rechtsgrundlage und Frist in Österreich
Das berücksichtigt die KI, wenn sie „Vorlageantrag ans Bundesfinanzgericht“ für Österreich schreibt:
- Rechtsgrundlage: § 264 BAO — hat das Finanzamt die Beschwerde mit einer Beschwerdevorentscheidung abgewiesen oder abgeändert und ist der Steuerpflichtige weiterhin nicht einverstanden, kann er die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht beantragen
- Frist: 1 Monat ab Bekanntgabe der Beschwerdevorentscheidung, also meist ab Zustellung (§ 264 Abs. 1 BAO)
- Der Vorlageantrag ist beim Finanzamt bzw. Zollamt einzubringen, das die Beschwerdevorentscheidung erlassen hat. Wird er innerhalb der Frist beim Bundesfinanzgericht eingebracht, gilt das ebenfalls als rechtzeitige Einbringung; das Gericht leitet ihn unverzüglich an die Abgabenbehörde weiter (§ 264 Abs. 4 lit. b in Verbindung mit § 249 Abs. 1 BAO)
- Im Vorlageantrag kann zusätzlich eine Entscheidung durch den Senat und/oder eine mündliche Verhandlung beantragt werden
Im Einzelfall zählen die Angaben deiner Behörde — bei einem Bescheid vor allem dessen Rechtsmittelbelehrung. Amtsexperte ersetzt keine Rechtsberatung.
„Vorlageantrag ans Bundesfinanzgericht“ in Österreich: So gehst du vor
Wer zuständig ist
Entscheiden wird das Bundesfinanzgericht (BFG): nach fester Geschäftsverteilung eine Einzelrichterin oder ein Einzelrichter, auf deinen Antrag ein Senat aus zwei Berufs- und zwei Laienrichtern. Adressiert wird das Schreiben an die Abgabenbehörde, die die Beschwerdevorentscheidung erlassen hat; sie legt den Akt mit einem Vorlagebericht dem Gericht vor.
Das muss im Schreiben stehen
- Die genaue Bezeichnung der Beschwerdevorentscheidung mit Datum, Abgabe und Zeitraum – das ist der einzige Inhalt, den das Gesetz für den Vorlageantrag ausdrücklich verlangt.
- Der ausdrückliche Antrag, die Bescheidbeschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorzulegen.
- Dein Name, deine Anschrift und deine Steuernummer, damit der Antrag dem richtigen Akt zugeordnet wird.
- Eine Begründung, die gezielt die Argumente der Beschwerdevorentscheidung widerlegt – gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dein wichtigstes Werkzeug.
Diese Nachweise erwartet die Behörde
- Neue Belege gegen die Feststellungen der Beschwerdevorentscheidung, etwa Rechnungen, Verträge oder Bestätigungen – vor dem BFG gibt es kein Neuerungsverbot.
- Weitere Beweisanträge, zum Beispiel Zeugen mit Name und Anschrift.
- Bei Vertretung durch eine andere Person deren Vollmacht; eine Kopie genügt, solange die Behörde nicht das Original verlangt.
- Für Verfahrenshilfe (nur bei besonders schwierigen Rechtsfragen und wenn die Kosten deinen notwendigen Unterhalt beeinträchtigen würden) den Antrag laut BFG-Formular mit deinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, bis zur Vorlage bei der Abgabenbehörde, danach beim BFG.
Die häufigsten Fehler
- Senat oder mündliche Verhandlung erst später beantragt: Das Gesetz lässt diesen Antrag nur in Beschwerde, Vorlageantrag und wenigen Sonderfällen zu, danach läuft das Verfahren schriftlich, außer das Gericht hält selbst eine Verhandlung für nötig.
- Aussetzung der Einhebung nicht neu beantragt: Mit der Beschwerdevorentscheidung wird der Ablauf einer gewährten Aussetzung verfügt und der Vorlageantrag hält die Einhebung nicht auf, also musst du den strittigen Betrag binnen eines Monats zahlen, sonst kann er zwangsweise eingebracht werden.
- Den Vorlageantrag für risikolos gehalten: Das BFG kann den Bescheid in jeder Richtung abändern, also auch mehr Steuer festsetzen; zurücknehmen kannst du den Antrag nur bis zur Bekanntgabe der Entscheidung.
Was danach passiert
Die Abgabenbehörde schickt dir ihren Vorlagebericht mit Stellungnahme; Argumente und Beweise kannst du bis zur Entscheidung nachreichen, nach einer mündlichen Verhandlung nur bis zu deren Schluss. Legt sie nicht binnen zwei Monaten ab deinem Vorlageantrag vor, kannst du beim BFG eine Vorlageerinnerung einbringen. Das BFG muss ohne unnötigen Aufschub, spätestens sechs Monate nach der Vorlage entscheiden; das Verfahren ist kostenlos, eigene Vertretungskosten trägst du aber selbst. Gegen das Erkenntnis bleibt binnen sechs Wochen ab Zustellung die Revision an den Verwaltungsgerichtshof oder die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, grundsätzlich nur mit berufsmäßiger Vertretung und 340 Euro Eingabengebühr.
Was brauchst du für „Vorlageantrag ans Bundesfinanzgericht“?
Halte diese Angaben bereit — das Formular führt dich Schritt für Schritt durch:
- Dein Name
- Deine Adresse
- Finanzamt/Zollamt
- Adresse
- Steuernummer
- Datum der Beschwerdevorentscheidung
- Warum ist die Beschwerdevorentscheidung falsch?
Gratis-Vorlage, Amtsexperte oder Anwalt?
Eine Vorlage aus dem Internet hat leere Klammern zum Selbst-Ausfüllen. Amtsexperte schreibt „Vorlageantrag ans Bundesfinanzgericht“ mit deiner Begründung und der Rechtsgrundlage für Österreich.
| Kriterium | Gratis-Vorlage | Amtsexperte | Anwalt |
|---|---|---|---|
| Preis | Kostenlos | 9,90 € einmalig inkl. USt | 150–400 € + |
| Auf deinen Fall zugeschnitten | Nein — Textbaustein zum Ausfüllen | Ja — die KI formuliert jeden Satz neu | Ja |
| Rechtsgrundlage für Österreich | Oft veraltet oder zu allgemein | Passend zu Land und Behörde | Ja |
| Fertig in | — | unter 1 Minute | Tage bis Wochen |
| Termin nötig | Nein | Nein | Meistens ja |
Häufige Fragen zu „Vorlageantrag ans Bundesfinanzgericht“
Welche Frist gilt für „Vorlageantrag ans Bundesfinanzgericht“ in Österreich?
1 Monat ab Bekanntgabe der Beschwerdevorentscheidung, also meist ab Zustellung (§ 264 Abs. 1 BAO).
Gibt es „Vorlageantrag ans Bundesfinanzgericht“ auch für Deutschland?
Nein. Diesen Brieftyp gibt es in dieser Form nur in Österreich. Die Behördenbriefe für Deutschland findest du auf amtsexperte.de.
Was kostet „Vorlageantrag ans Bundesfinanzgericht“ bei Amtsexperte?
Die Vorschau mit Wasserzeichen ist kostenlos. Das fertige Dokument ohne Wasserzeichen kostet einmalig 9,90 € — kein Abo.
Ist „Vorlageantrag ans Bundesfinanzgericht“ nur eine Vorlage zum Ausfüllen?
Nein. Anders als eine Gratis-Vorlage schreibt die KI „Vorlageantrag ans Bundesfinanzgericht“ individuell für deinen Fall neu — mit deiner konkreten Begründung statt Textbausteinen und der passenden Rechtsgrundlage für Österreich.
Wie lange dauert die Erstellung von „Vorlageantrag ans Bundesfinanzgericht“?
In der Regel weniger als eine Minute, nachdem du das Formular ausgefüllt hast.
Brauche ich für „Vorlageantrag ans Bundesfinanzgericht“ einen Anwalt?
Für die meisten Standardfälle nicht. Bei besonders komplexen oder strittigen Sachverhalten empfehlen wir zusätzlich eine anwaltliche Prüfung.
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