Zum Inhalt springen
📺

Begleitschreiben zum Antrag auf Befreiung vom ORF-Beitrag

Beilage zum ausgefüllten Kombi-Antrag der OBS — erläutert die Lage des Haushalts, listet die Nachweise auf und begründet Besonderheiten wie gesunkenes Einkommen oder eine Miete über 500 Euro (Österreich) — für Österreich, kostenlos als Vorschau testen.

Diesen Brieftyp gibt es nur in 🇦🇹 Österreich.

Begleitschreiben zum Antrag auf Befreiung vom ORF-Beitrag: Rechtsgrundlage in Österreich

Das berücksichtigt die KI, wenn sie „Begleitschreiben zum Antrag auf Befreiung vom ORF-Beitrag“ für Österreich schreibt:

  • Seit 1. Jänner 2024 hat der ORF-Beitrag die frühere GIS-Rundfunkgebühr abgelöst; über Befreiungen entscheidet die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS), Postfach 1000, 1051 Wien.
  • Rechtsgrundlage: ORF-Beitrags-Gesetz 2024 (ORF-BeitrG). Seit 1. Jänner 2026 sind die Befreiungsgruppen direkt in § 5 Abs. 1 ORF-BeitrG geregelt, das Antragsverfahren in § 15 ORF-BeitrG.
  • Formvorschrift: Anträge auf Befreiung sind bei der OBS in der von ihr festgelegten Form einzubringen (§ 15 Abs. 1 ORF-BeitrG). Die OBS stellt dafür den Kombi-Antrag als ausfüllbares PDF bereit; alternativ erzeugt ihr Online-Befreiungsrechner einen persönlichen Befreiungsantrag zum Download. Ein Begleitschreiben ersetzt dieses Formular nicht, sondern wird dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag beigelegt. Der Kombi-Antrag wird laut OBS elektronisch ausgelesen, zusätzliche Angaben auf dem Formular selbst können nicht berücksichtigt werden.
  • Auf Antrag befreit werden Bezieher von Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung, von Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz oder dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, von Pensionen oder vergleichbaren wiederkehrenden Versorgungsleistungen der öffentlichen Hand, von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, von Beihilfen nach dem Studienförderungsgesetz sowie von Leistungen aus der Sozialhilfe, der freien Wohlfahrtspflege oder sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit, außerdem Lehrlinge und gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen (§ 5 Abs. 1 ORF-BeitrG). Lehrlinge müssen laut OBS volljährig sein.
  • Zusätzlich darf das zuletzt über die Transparenzdatenbank ermittelte Haushalts-Nettoeinkommen den Richtsatz für die Ausgleichszulage um nicht mehr als 12 % übersteigen (§ 5 Abs. 2 ORF-BeitrG).
  • Liegt das Einkommen darüber, wird bis 31. Dezember 2027 ein Wohnaufwand von pauschal 500 Euro monatlich als abzugsfähige Ausgabe berücksichtigt; ein nachgewiesener höherer Wohnaufwand (Hauptmietzins samt Betriebskosten, unter Anrechnung einer gewährten Mietzinsbeihilfe) tritt an seine Stelle (§ 5 Abs. 3 und 4 ORF-BeitrG). Außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben berücksichtigt die OBS bei Vorlage des Einkommensteuerbescheids.
  • Personen, deren Haushalts-Nettoeinkommen sich im laufenden Jahr nachweislich vermindert hat und deren geänderte Einkommensverhältnisse daher noch nicht in der Transparenzdatenbank abgebildet sind, sind auf Antrag zu befreien (§ 5 Abs. 5 ORF-BeitrG).
  • Die Befreiung gilt laut OBS nicht rückwirkend, sondern ab dem Folgemonat der Antragstellung. Sie ist auf höchstens fünf Jahre befristet (§ 15 Abs. 6 ORF-BeitrG) und erstreckt sich auf alle Personen im gemeinsamen Haushalt (§ 5 Abs. 6 ORF-BeitrG).
  • Eingaben um Befreiung vom ORF-Beitrag sind gebührenfrei (§ 14 TP 6 Abs. 5 Z 9 lit. a Gebührengesetz 1957).
  • Eine aufrechte Befreiung vom ORF-Beitrag begründet seit April 2026 auch den Anspruch auf den Strom-Sozialtarif (§ 36 ElWG); ausgenommen sind Haushalte, die nur wegen einer Beihilfe nach dem Studienförderungsgesetz befreit sind (§ 36 Abs. 2 ElWG).
  • Der Antragsteller hat die Anspruchsgrundlage nachzuweisen, bei Lehrlingen durch den Lehrvertrag, bei Gehörlosigkeit oder schwerer Hörbehinderung durch eine ärztliche Bescheinigung oder einen vergleichbaren Nachweis über den Verlust des Gehörvermögens (§ 15 Abs. 2 ORF-BeitrG). Er hat außerdem Namen sowie Geburtsdatum aller Haushaltsmitglieder bekanntzugeben und nachzuweisen, dass das Haushalts-Nettoeinkommen die Grenze nach § 5 Abs. 2 ORF-BeitrG nicht übersteigt (§ 15 Abs. 3 ORF-BeitrG). Laut OBS sind dem Antrag in Kopie beizulegen: der Nachweis der Anspruchsgrundlage, die Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (für Personen in Ausbildung ohne eigenes Einkommen eine Schulbesuchs- oder Inskriptionsbestätigung bzw. die Bestätigung der Mitversicherung), Nachweise zu abzugsfähigen Ausgaben und für den Strom-Sozialtarif die Zählpunktnummer, etwa per Kopie der letzten Stromrechnung.

Im Einzelfall zählen die Angaben deiner Behörde — bei einem Bescheid vor allem dessen Rechtsmittelbelehrung. Amtsexperte ersetzt keine Rechtsberatung.

„Begleitschreiben zum Antrag auf Befreiung vom ORF-Beitrag“ in Österreich: So gehst du vor

Wer zuständig ist

Über die Befreiung entscheidet die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) mit Bescheid. Den gebührenfreien Kombi-Antrag oder den Antrag aus dem Online-Befreiungsrechner schickst du samt Begleitschreiben an ORF-Beitrags Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien, per Mail an service@obs.at oder über das OBS-Kontaktformular.

Das muss im Schreiben stehen

  • Der Hinweis auf den beiliegenden ausgefüllten und unterschriebenen Kombi-Antrag, denn die Antragsform legt die OBS fest.
  • Name, Geburtsdatum und Adresse deines Hauptwohnsitzes sowie, falls vorhanden, deine zehnstellige Beitragsnummer.
  • Die im Antrag angekreuzte Anspruchsgrundlage, etwa Pension, Pflegegeld, AMS-Leistung, Studienbeihilfe, Sozialhilfe, eine Lehre ab Volljährigkeit oder Gehörlosigkeit.
  • Besonderheiten, die das Formular nicht abfragt, mit Begründung, etwa ein im laufenden Jahr gesunkenes Einkommen, eine Miete samt Betriebskosten über 500 Euro oder Haushaltsmitglieder in Ausbildung ohne Einkommen.
  • Eine Liste aller beigelegten Kopien.
  • Im Kombi-Antrag selbst: Name, Geburtsdatum und eigenhändige Unterschrift aller Haushaltsmitglieder sowie deine eigene Unterschrift.

Diese Nachweise erwartet die Behörde

  • Nachweis der Anspruchsgrundlage, z. B. Pensions-, AMS-, Pflegegeld- oder Sozialhilfebescheid, bei Lehrlingen der Lehrvertrag.
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, etwa Einkommensbestätigung oder Einkommensteuerbescheid; für Personen in Ausbildung ohne Einkommen eine Schulbesuchs- oder Inskriptionsbestätigung bzw. die Bestätigung der Mitversicherung.
  • Bei Gehörlosigkeit oder schwerer Hörbehinderung den Behindertenausweis (Vorder- und Rückseite) mit Vermerk oder ein aktuelles fachärztliches Attest.
  • Belege für Besonderheiten, etwa Kündigung oder neuer Gehaltszettel, die Aufschlüsselung einer Miete über 500 Euro samt Betriebskosten oder der Einkommensteuerbescheid mit ausgewiesenen außergewöhnlichen Belastungen oder Sonderausgaben.
  • Für den Strom-Sozialtarif die Zählpunktnummer, etwa per Kopie der letzten Stromrechnung.

Die häufigsten Fehler

  • Nur das Begleitschreiben schicken: Ohne den Kombi-Antrag fehlt der Antrag in der von der OBS festgelegten Form.
  • Erklärungen an den Rand des Kombi-Antrags schreiben: Das Formular wird elektronisch ausgelesen, zusätzliche Angaben darauf werden laut OBS nicht berücksichtigt.
  • Einkommensnachweise nur für dich statt für alle Haushaltsmitglieder beilegen: Die OBS fordert die Unterlagen schriftlich nach, die Entscheidung verzögert sich.

Was danach passiert

Die OBS prüft deine Unterlagen, gleicht das Einkommen mit der Transparenzdatenbank ab und fordert Fehlendes schriftlich nach; eine feste Bearbeitungsdauer gibt es nicht. Eine drohende Abweisung kündigt sie vorher an, damit du nachreichen kannst. Bei Erfolg erhältst du einen Bescheid: Die Befreiung gilt ab dem Folgemonat der Antragstellung für höchstens fünf Jahre, die Daten für den Strom-Sozialtarif leitet die OBS an deinen Stromlieferanten weiter. Vor Ablauf bekommst du eine Ablaufverständigung für den Folgeantrag. Änderungen bei Name, Adresse oder Haushaltsmitgliedern und den Wegfall der Anspruchsgrundlage meldest du unverzüglich, sonst drohen Rückforderungen oder die Rücknahme der Befreiung. Gegen einen automatisiert erstellten Bescheid kannst du binnen zwei Wochen bei der OBS Einspruch erheben, gegen Bescheide der OBS ist Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht möglich.

Was brauchst du für „Begleitschreiben zum Antrag auf Befreiung vom ORF-Beitrag“?

Halte diese Angaben bereit — das Formular führt dich Schritt für Schritt durch:

  • Dein Name
  • Deine Adresse
  • Geburtsdatum
  • Anspruchsgrundlage (wie im Kombi-Antrag angekreuzt)

Gratis-Vorlage, Amtsexperte oder Anwalt?

Eine Vorlage aus dem Internet hat leere Klammern zum Selbst-Ausfüllen. Amtsexperte schreibt „Begleitschreiben zum Antrag auf Befreiung vom ORF-Beitrag“ mit deiner Begründung und der Rechtsgrundlage für Österreich.

KriteriumGratis-VorlageAmtsexperteAnwalt
PreisKostenlos9,90 € einmalig inkl. USt150–400 € +
Auf deinen Fall zugeschnittenNein — Textbaustein zum AusfüllenJa — die KI formuliert jeden Satz neuJa
Rechtsgrundlage für ÖsterreichOft veraltet oder zu allgemeinPassend zu Land und BehördeJa
Fertig in—unter 1 MinuteTage bis Wochen
Termin nötigNeinNeinMeistens ja

Häufige Fragen zu „Begleitschreiben zum Antrag auf Befreiung vom ORF-Beitrag“

Gibt es „Begleitschreiben zum Antrag auf Befreiung vom ORF-Beitrag“ auch für Deutschland?

Nein. Diesen Brieftyp gibt es in dieser Form nur in Österreich. Die Behördenbriefe für Deutschland findest du auf amtsexperte.de.

Was kostet „Begleitschreiben zum Antrag auf Befreiung vom ORF-Beitrag“ bei Amtsexperte?

Die Vorschau mit Wasserzeichen ist kostenlos. Das fertige Dokument ohne Wasserzeichen kostet einmalig 9,90 € — kein Abo.

Ist „Begleitschreiben zum Antrag auf Befreiung vom ORF-Beitrag“ nur eine Vorlage zum Ausfüllen?

Nein. Anders als eine Gratis-Vorlage schreibt die KI „Begleitschreiben zum Antrag auf Befreiung vom ORF-Beitrag“ individuell für deinen Fall neu — mit deiner konkreten Begründung statt Textbausteinen und der passenden Rechtsgrundlage für Österreich.

Wie lange dauert die Erstellung von „Begleitschreiben zum Antrag auf Befreiung vom ORF-Beitrag“?

In der Regel weniger als eine Minute, nachdem du das Formular ausgefüllt hast.

Brauche ich für „Begleitschreiben zum Antrag auf Befreiung vom ORF-Beitrag“ einen Anwalt?

Für die meisten Standardfälle nicht. Bei besonders komplexen oder strittigen Sachverhalten empfehlen wir zusätzlich eine anwaltliche Prüfung.