Veröffentlicht am 30. Juli 2026
Rentenauskunft richtig lesen: Entgeltpunkte, Rentenwert & Pensionskonto in Österreich und Deutschland verständlich erklärt.
Was ist eine Rentenauskunft? Überblick 2026
Die Rentenauskunft ist das wichtigste Dokument, das Ihnen Ihre gesetzliche Rentenversicherung zur Altersvorsorgeplanung zur Verfügung stellt. Doch die meisten Menschen legen das Schreiben beiseite, weil die Zahlen auf den ersten Blick unverständlich wirken. Dieser Ratgeber erklärt, was hinter den einzelnen Positionen steckt und wie Sie die Rentenauskunft aktiv für Ihre Planung nutzen. In Deutschland heißt das Dokument je nach Alter Renteninformation oder Rentenauskunft und basiert auf den Vorschriften des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI). In Österreich ersetzt das digitale Pensionskonto nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) die klassische Auskunft und ist jederzeit online abrufbar. Beide Systeme haben dasselbe Ziel: Sie sollen zeigen, welche Ansprüche bisher erworben wurden und welche Pension oder Rente bei unverändertem Verlauf zu erwarten ist.
Rechtslage in Deutschland: § 109 SGB VI und die Rentenformel
Die gesetzliche Grundlage für Renteninformation und Rentenauskunft ist § 109 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI). Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten danach jährlich eine schriftliche oder elektronische Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung. Ab Vollendung des 55. Lebensjahres wird diese jährliche Renteninformation alle drei Jahre durch die ausführlichere Rentenauskunft ersetzt, also regelmäßig mit Vollendung des 55., 58., 61. und 64. Lebensjahres. Besteht ein berechtigtes Interesse, kann die Rentenauskunft auch jüngeren Versicherten erteilt werden oder in kürzeren Abständen erfolgen. Der Versand endet, sobald eine Rente aus eigener Versicherung gezahlt wird, spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Gesetzliche Grundlage für die Berechnung der Rentenhöhe ist die Rentenformel nach § 64 SGB VI: Monatsrente = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert. Entgeltpunkte sind die zentrale Maßeinheit. Pro Beitragsjahr erhält man genau 1,0 Entgeltpunkt, wenn das Jahreseinkommen dem vorläufigen Durchschnittsentgelt aller Versicherten entspricht, das für 2026 bei 51.944 Euro liegt. Wer weniger verdient, erhält proportional weniger Punkte, wer mehr verdient, entsprechend mehr, maximal jedoch rund 1,95 Punkte pro Jahr, da die Beitragsbemessungsgrenze 2026 bei 101.400 Euro jährlich liegt. Der aktuelle Rentenwert ist der Eurobetrag, den ein einziger Entgeltpunkt wert ist. Zum 1. Juli 2026 wurde er von 40,79 Euro auf 42,52 Euro angehoben, was einer Steigerung von 4,24 Prozent entspricht. Das Rentenniveau ist bis 2031 durch eine gesetzliche Haltelinie bei 48 Prozent gesichert. Konkret bedeutet das für die Praxis: Wer nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst in Rente geht, hat 45 Entgeltpunkte angesammelt. Bei einem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro ergibt das eine monatliche Bruttorente von rund 1.913 Euro. Vorzeitiger Rentenbeginn führt zu einem dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat. Die Renteninformation und die Rentenauskunft enthalten ausdrücklich den Hinweis, dass sie auf der Grundlage des geltenden Rechts und der im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten erstellt sind und unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen stehen. Sie sind also keine Garantie, sondern eine Hochrechnung auf Basis des heutigen Stands.
Rechtslage in Österreich: Pensionskonto nach APG und ASVG
In Österreich gilt für alle Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, das neue Pensionskonto nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG). Es ersetzt die frühere komplizierte Parallelrechnung und macht die Pensionshöhe auf einen Blick ablesbar. Das Pensionskonto ist kein Sparkonto im herkömmlichen Sinn. Auf dem Konto liegen keine realen Geldbeträge, es weist vielmehr aus, welchen Pensionswert die bereits geleisteten Pensionsbeiträge nach aktuellem Stand haben. Die Pensionsberechnung funktioniert nach folgendem Prinzip: Jedes Jahr wird eine Teilgutschrift errechnet, indem die Summe der Beitragsgrundlagen eines Kalenderjahres mit dem gesetzlich festgelegten Kontoprozentsatz von 1,78 Prozent multipliziert wird. Die Teilgutschriften aller Jahre werden aufgewertet und ergeben zusammen die Gesamtgutschrift. Die Gesamtgutschrift entspricht der Jahrespension brutto. Geteilt durch 14 ergibt sie die monatliche Pensionshöhe. Versicherte, die bereits vor 2005 in Österreich versicherungspflichtig waren, haben eine Kontoerstgutschrift erhalten. Diese Kontoerstgutschrift bildet das Startkapital im Pensionskonto und enthält alle bis zum 31. Dezember 2013 erworbenen Versicherungszeiten. Seit 2014 fließen jährliche Teilgutschriften dazu. Personen, die erstmalig ab 2005 Versicherungszeiten erworben haben, haben keine Kontoerstgutschrift, ihr Konto startet direkt mit der ersten jährlichen Teilgutschrift. Die Pensionsanpassung erfolgt nach § 108f ASVG auf Basis der Inflation. Für 2026 wurde der Anpassungsfaktor auf 1,027 festgelegt, was einer Erhöhung von 2,7 Prozent entspricht. Das Pensionskonto kann jederzeit kostenlos online mit der ID-Austria über das Portal meinesv.at oder über FinanzOnline abgerufen werden. Alternativ kann der Kontoauszug per Post beim zuständigen Pensionsversicherungsträger, also der PVA, der BVAEB oder der SVS, angefordert werden. Die Abfrage ist gebührenfrei. Wer vor dem Regelpensionsalter in Pension geht, muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen, die je nach Pensionsart unterschiedlich hoch ausfallen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Rentenauskunft oder Pensionskonto richtig lesen
1. Dokument identifizieren: Prüfen Sie zunächst, ob Sie eine Renteninformation (jährlich, bis 55 Jahre) oder eine Rentenauskunft (alle drei Jahre, ab 55 Jahre) in der Hand halten. In Österreich rufen Sie das Pensionskonto online ab oder warten Sie auf die postalische Kontomitteilung. Das bestimmt, welche Angaben Sie vorfinden und wie weit die Hochrechnung in die Zukunft reicht. 2. Gespeicherte Zeiten und Entgeltpunkte prüfen: Schauen Sie als erstes auf die im Versicherungskonto gespeicherten Zeiten und die bisher erworbenen Entgeltpunkte (Deutschland) beziehungsweise auf die Beitragsgrundlagen und Teilgutschriften (Österreich). Kontrollieren Sie, ob alle Beschäftigungszeiten, Kindererziehungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit und sonstige anrechenbare Zeiten vollständig erfasst sind. Fehler hier wirken sich direkt auf Ihre spätere Rente aus. 3. Die Hochrechnung einordnen: In Deutschland zeigt die Renteninformation drei Szenarien: die Rente bei gleichbleibendem Verlauf bis zur Regelaltersgrenze, bei unverändertem Verlauf mit unterstellter Lohnentwicklung sowie bei Rentenbeginn heute. Verstehen Sie diese Zahlen als Momentaufnahme. Sie stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen und der Vollständigkeit des Versicherungskontos. In Österreich zeigt die Gesamtgutschrift, was heute bei sofortigem Pensionsantritt herausgekommen wäre: Je jünger Sie sind, desto niedriger fällt diese Zahl aus, weil noch viele Beitragsjahre fehlen. 4. Rentenformel selbst nachrechnen (Deutschland): Multiplizieren Sie Ihre bisher gesammelten Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro (Stand: 1. Juli 2026). Das ergibt Ihre heutige Bruttorente, wenn Sie sofort in Rente gehen würden. Für die Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze fügen Sie die voraussichtlich noch anfallenden Punkte hinzu. 5. Pensionskonto-Formel nachvollziehen (Österreich): Teilen Sie die auf dem Konto ausgewiesene Gesamtgutschrift durch 14. Das ergibt die monatliche Bruttopension bei Pensionsantritt zum heutigen Zeitpunkt. Bedenken Sie, dass die Gesamtgutschrift bis zu Ihrem tatsächlichen Pensionsantritt noch durch jährliche Teilgutschriften und Aufwertungen wachsen wird. 6. Versorgungslücke berechnen: Vergleichen Sie die prognostizierte gesetzliche Rente oder Pension mit Ihrem geplanten Lebensstandard im Alter. Betriebliche und private Vorsorge fließen in die gesetzliche Auskunft nicht ein. Identifizieren Sie die Lücke, um gezielt gegenzusteuern. 7. Bei Unklarheiten oder Fehlern handeln: Stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Kontenklärung oder in Österreich schriftlich bei Ihrem Pensionsversicherungsträger eine Berichtigung der Beitragszeiten und Beitragsgrundlagen. Mündliche Hinweise oder Telefonauskünfte ersetzen keinen rechtswirksamen Bescheid. Fordern Sie im Zweifelsfall immer einen schriftlichen Bescheid an, gegen den Sie Rechtsmittel einlegen können.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Fehler 1: Die ausgewiesene Zahl als garantierte Rente missverstehen. Sowohl Renteninformation als auch Pensionskonto-Auszug enthalten ausdrückliche Vorbehalte. Die Zahlen beruhen auf dem heutigen Recht und den aktuell gespeicherten Zeiten. Zukünftige Rechtsänderungen, Lücken im Versicherungskonto oder Änderungen der eigenen Erwerbsbiografie können die Auszahlung erheblich verändern. Die Lösung: Die Hochrechnung als Planungsgrundlage nutzen, nicht als Zahlungsversprechen. Wer plant, sollte mit dem konservativen Szenario, also ohne weitere Lohnsteigerungen, rechnen. Fehler 2: Fehlende oder falsch gebuchte Versicherungszeiten nicht bemerken. Viele Versicherte prüfen die gespeicherten Zeiten nie. Fehlende Kindererziehungszeiten, nicht gemeldete Auslandszeiten oder falsch gebuchte Beitragsgrundlagen senken die spätere Rente. Die Lösung: Jede Renteninformation zum Anlass nehmen, die gespeicherten Zeiten aktiv zu überprüfen. In Deutschland gibt es das Instrument der Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. In Österreich können Sie sich schriftlich an die PVA wenden und eine Korrektur beantragen. Fehler 3: Zu lange mit der Auseinandersetzung warten. Wer erst kurz vor dem Renteneintritt feststellt, dass Zeiten fehlen, hat oft keine Möglichkeit mehr, rückwirkend Beiträge nachzuentrichten oder fehlende Unterlagen zu beschaffen. Die Lösung: Spätestens mit 40 Jahren zum ersten Mal alle gespeicherten Zeiten durchgehen und dokumentieren. Belege wie Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Versicherungsnachweise archivieren. Fehler 4: Brutto- und Nettozahlen verwechseln. Die in der Renteninformation oder im Pensionskonto ausgewiesenen Beträge sind Bruttobeträge. Davon gehen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern ab. Die tatsächliche Auszahlung liegt je nach individuellem Steuersatz und Krankenkassenbeitrag spürbar darunter. Die Lösung: Für eine realistische Altersvorsorgeplanung immer den Nettorentenbetrag schätzen und nicht den Bruttobetrag als Grundlage nehmen. Fehler 5: Sonstige Rentenarten und Abschläge ignorieren. Wer früher in Rente oder Pension geht, erhält dauerhafte Abschläge. In Deutschland beträgt der Abschlag 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Beginns. Diese Abschläge gelten lebenslang und lassen sich nicht nachträglich ausgleichen. Die Lösung: Frühzeitig klären, welches Renteneintrittsalter realistisch ist, und die Abschläge konkret berechnen.
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