Veröffentlicht am 30. Juli 2026
Einbürgerung 2026: Alle Voraussetzungen, Fristen & Kosten für Deutschland und Österreich im Überblick. Jetzt vorbereiten.
Was ist eine Einbürgerung? Überblick
Einbürgerung bezeichnet den rechtlichen Vorgang, durch den eine ausländische Person die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates erwirbt. In Deutschland spricht man von der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit, in Österreich von der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Beide Länder regeln die Einbürgerung durch eigene Bundesgesetze und knüpfen sie an konkrete Voraussetzungen wie Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnisse und die Fähigkeit zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts. Die Einbürgerung erfolgt niemals automatisch — sie setzt immer einen förmlichen Antrag bei der zuständigen Behörde voraus. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung (Anspruchseinbürgerung). In Österreich liegt die Entscheidung grundsätzlich im behördlichen Ermessen, wobei bei Erfüllung aller Voraussetzungen ebenfalls ein Rechtsanspruch entstehen kann. Dieser Ratgeber erläutert die aktuellen gesetzlichen Grundlagen, typischen Abläufe und häufige Fehlerquellen für beide Länder — auf dem Stand Juli 2026.
Rechtslage in Deutschland: StAG und aktuelle Reformen
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ist im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) verankert. Mit dem Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz, das am 27. Juni 2024 in Kraft trat, wurden zentrale Reformen eingeführt. Die wichtigste Neuerung: Seit dem 27. Juni 2024 wird die Mehrstaatigkeit bei allen Einbürgerungen hingenommen — Antragsteller müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit also grundsätzlich nicht mehr aufgeben. Gleichzeitig wurde die Mindestaufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre gesenkt. Eine weitere Verkürzung auf drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen (sogenannte Turbo-Einbürgerung, § 10 Abs. 3 StAG) wurde durch Bundestagsbeschluss vom 8. Oktober 2025 wieder abgeschafft. Seit dem 30. Oktober 2025 gilt einheitlich eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren. Diese Änderung enthält keine Übergangsregelung — auch laufende Anträge werden nach der neuen Rechtslage geprüft. Sonstige Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG: ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht, eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) — mit gesetzlich definierten Ausnahmen —, nachgewiesene Sprachkenntnisse auf mindestens B1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, bestandener Einbürgerungstest Leben in Deutschland (33 Multiple-Choice-Fragen), Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen sowie keine Mehrehe und keine Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen können nach drei Jahren Aufenthalt und zwei Jahren bestehender Ehe eingebürgert werden. Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt nach § 38 StAG 255 Euro pro Person; für miteingebürgerte minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte ermäßigt sie sich auf 51 Euro. Zusätzlich fallen 25 Euro für den Einbürgerungstest an. Zuständig für das Einbürgerungsverfahren im Inland sind die Staatsangehörigkeitsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise.
Rechtslage in Österreich: StbG und geplante Änderungen
Die Grundlagen der österreichischen Einbürgerung finden sich im Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG). Die rechtlichen Bestimmungen werden vom Bundesgesetzgeber erlassen; für den Vollzug sind die Bundesländer zuständig. Der Regelfall sieht eine Verleihung nach zehnjährigem rechtmäßigem und ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich vor, davon mindestens fünf Jahre mit Niederlassungsstatus (§§ 10 ff. StbG). Ununterbrochen bedeutet dabei, dass sich die antragstellende Person grundsätzlich maximal 20 Prozent der für die Einbürgerung nötigen Wartezeit im Ausland aufgehalten haben darf. Für bestimmte Personengruppen besteht bereits nach sechs Jahren ein Rechtsanspruch auf Verleihung, etwa für Ehegatten österreichischer Staatsbürger bei gemeinsamem Haushalt seit mindestens fünf Jahren und aufrechter Ehe oder eingetragener Partnerschaft seit mindestens fünf Jahren. Allgemeine Voraussetzungen nach dem StbG: gesicherter Lebensunterhalt durch feste und regelmäßige eigene Einkünfte (der Einkommensnachweis muss im Durchschnitt über 36 Monate aus den letzten sechs Jahren vor Antragstellung erbracht werden, davon jedenfalls die letzten sechs Monate unmittelbar vor Antragstellung), Unbescholtenheit (keine gerichtlichen Verurteilungen im In- und Ausland, keine schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen), Nachweis von Deutschkenntnissen derzeit auf B1-Niveau, Bestehen eines Wissenstests zu Grundkenntnissen der demokratischen Ordnung und der Geschichte Österreichs sowie des jeweiligen Bundeslandes. Österreich kennt grundsätzlich kein Recht auf Doppelstaatsbürgerschaft: Wer die österreichische Staatsbürgerschaft annimmt, muss in der Regel die bisherige aufgeben, und umgekehrt verlieren österreichische Staatsbürger die österreichische Staatsangehörigkeit, wenn sie eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen (§ 28 StbG). Ausnahmen sind möglich, wenn der Herkunftsstaat die Entlassung verweigert oder unzumutbare Bedingungen stellt. Auf Bundes- und Landesebene fallen Gebühren von zusammen in der Regel 1.000 Euro und mehr pro Person an, je nach Einbürgerungsgrund. Das Regierungsprogramm 2025 bis 2029 (Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS) sieht eine Verschärfung der Sprachvoraussetzungen vor: Geplant ist ein B2-Nachweis als Grundvoraussetzung. Diese Änderung war zum Stand dieses Artikels (Juli 2026) noch nicht in Gesetzesform gegossen — die aktuell gültige Rechtslage verlangt weiterhin B1. Wer B2-Niveau bereits jetzt nachweisen kann, hat nach geltendem Recht Anspruch auf eine vorzeitige Verleihung nach sechs Jahren.
Einbürgerung Schritt für Schritt: So läuft das Verfahren ab
1. Vorprüfung der Voraussetzungen: Prüfen Sie zunächst eigenständig, ob Sie die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen erfüllen — insbesondere Aufenthaltsdauer, Aufenthaltstitel, Sprachniveau und Einkommenssituation. Viele Einbürgerungsbehörden in Deutschland bieten einen Online-Quick-Check an. In Österreich informiert oesterreich.gv.at ausführlich über die Verleihungsvoraussetzungen.
2. Unterlagen zusammenstellen: Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente vor. Typischerweise benötigen Sie: gültigen Reisepass, Geburtsurkunde (ggf. mit beglaubigter Übersetzung), aktuellen Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung, Sprachzertifikat (B1 in Deutschland und derzeit auch in Österreich), in Deutschland: Einbürgerungstest-Zertifikat Leben in Deutschland, Nachweise zur Einkommenssituation (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen oder Rentenbescheid), bei Verheirateten: Heiratsurkunde, bei Kindern: deren Geburtsurkunden. In Österreich kommen hinzu: Nachweise über die letzten sechs Jahre Einkommenshistorie sowie ein Staatsbürgerschaftstest-Zertifikat.
3. Einbürgerungstest absolvieren (Deutschland): In Deutschland müssen Sie den Test Leben in Deutschland mit mindestens 17 von 33 richtigen Antworten bestehen. Die Prüfungsgebühr beträgt 25 Euro. Der Test entfällt bei einem deutschen Schul- oder Ausbildungsabschluss sowie in bestimmten Ausnahmefällen (z.B. Behinderung oder altersbedingte Unfähigkeit).
4. Antrag stellen: Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrag bei der zuständigen Behörde ein. In Deutschland ist das die Staatsangehörigkeitsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt Ihres Wohnsitzes. In Österreich ist die Staatsbürgerschaftsbehörde des jeweiligen Bundeslandes zuständig (in Wien die MA 35). Planen Sie Wartezeiten für Terminvereinbarungen ein.
5. Prüfung durch die Behörde: Die Behörde prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen inhaltlich. Fehlende oder veraltete Dokumente werden nachgefordert. In Deutschland dürfen Standardunterlagen grundsätzlich nicht älter als sechs Monate sein (Ausnahmen: Sprachzertifikate, Einbürgerungstest). Die Bearbeitungsdauer kann erheblich variieren — planen Sie mehrere Monate ein.
6. Bescheid und Einbürgerungsurkunde: Bei positivem Ausgang erhalten Sie in Deutschland eine Einbürgerungsurkunde, in Österreich einen rechtskräftigen Verleihungsbescheid. In Deutschland schließt das Verfahren oft mit einer Einbürgerungsfeier ab.
7. Neue Ausweisdokumente beantragen: Mit der Einbürgerungsurkunde beantragen Sie umgehend Personalausweis und Reisepass. Erst damit sind Sie im Alltag vollständig als Staatsbürger ausgewiesen.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Fehler 1: Unvollständige Unterlagen beim Antrag. Unvollständige Akten sind der häufigste Grund für Verzögerungen im Einbürgerungsverfahren. Die Lösung: Klären Sie den genauen Unterlagenbedarf vor der Antragstellung direkt mit Ihrer Einbürgerungsbehörde — die Anforderungen können je nach Behörde leicht abweichen. Stellen Sie alle Dokumente vollständig und in gültiger Form (nicht älter als sechs Monate in Deutschland) zusammen, bevor Sie einen Termin vereinbaren.
Fehler 2: Auslandsaufenthalte nicht im Blick behalten. In Österreich darf die Antragstellerin oder der Antragsteller während der maßgeblichen Wartezeit maximal 20 Prozent der Zeit im Ausland verbracht haben — unabhängig vom Grund des Auslandsaufenthalts. Wer diese Grenze überschreitet, riskiert die Abweisung des Antrags. Die Lösung: Dokumentieren Sie Auslandsreisen sorgfältig und berechnen Sie frühzeitig, ob die 20-Prozent-Grenze eingehalten wird.
Fehler 3: Falsche Annahmen zur Doppelstaatsbürgerschaft. Viele Antragsteller gehen davon aus, dass die Regeln des Ziellandes allein entscheidend sind. Tatsächlich können die Gesetze des Herkunftsstaats eine automatische Ausbürgerung bewirken, wenn die neue Staatsbürgerschaft angenommen wird. Die Lösung: Klären Sie vor der Antragstellung mit der zuständigen Auslandsvertretung Ihres Herkunftsstaats, ob und wie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit durch die Einbürgerung erlischt.
Fehler 4: Sprachkenntnisse zu knapp nachweisen. Reicht das Sprachzertifikat nur auf das Mindestniveau (derzeit B1 in beiden Ländern), lässt sich kein Vorteil aus besseren Kenntnissen ziehen. In Österreich ist der Nachweis von B2-Kenntnissen bereits jetzt ein Hebel für die beschleunigte Einbürgerung nach sechs Jahren statt zehn. Die Lösung: Investieren Sie in ein möglichst hohes Sprachzertifikat — das kann die Wartezeit verkürzen und stärkt zugleich Ihren Antrag.
Fehler 5: Einkommensnachweise lückenhaft oder falsch berechnet. Gerade in Österreich ist die Einkommensberechnung komplex: Gefordert ist ein Nachweis über durchschnittlich 36 Monate aus den letzten sechs Jahren, wobei die sechs Monate unmittelbar vor Antragstellung jedenfalls enthalten sein müssen. Außerdem mindern Miet- und Kreditbelastungen sowie Unterhaltspflichten an außerhalb des Haushalts lebende Personen das anrechenbare Einkommen. Die Lösung: Lassen Sie die Einkommensberechnung im Zweifelsfall von einer spezialisierten Beratungsstelle oder einem Anwalt prüfen, bevor Sie den Antrag stellen.
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