Antrag auf Grundbucheinsicht
Einsicht in das Grundbuch zu einer bestimmten Immobilie beantragen — für Österreich, kostenlos als Vorschau testen.
Einen Grundbuchsauszug erhältst du bei jedem Bezirksgericht außer dem Bezirksgericht für Handelssachen Wien – für jede Liegenschaft in Österreich.
Das Grundbuch ist in Österreich öffentlich (§ 7 GBG) – für eine bestimmte Liegenschaft musst du kein berechtigtes Interesse nachweisen.
Antrag auf Grundbucheinsicht: Rechtsgrundlage in Österreich
Das berücksichtigt die KI, wenn sie „Antrag auf Grundbucheinsicht“ für Österreich schreibt:
- Rechtsgrundlage: § 7 GBG 1955 (Allgemeines Grundbuchsgesetz) — das Grundbuch ist öffentlich; jedermann kann es einsehen und Abschriften oder Auszüge daraus erheben, ohne ein berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen (wichtiger Unterschied zu Deutschland); für das automationsunterstützt geführte Grundbuch enthält § 5 GUG (Grundbuchsumstellungsgesetz) abweichende Bestimmungen
- Ausnahme: Für eine Suche im Personenverzeichnis, also nach den Liegenschaften einer Person über deren Namen, erteilt das Gericht Abschriften und Mitteilungen nur der dort eingetragenen Person über die sie betreffenden Eintragungen oder jemandem, der ein rechtliches Interesse daran darlegt, und zwar in dem dadurch gerechtfertigten Umfang (§ 5 Abs. 4 GUG)
- Gebühr: Ein Grundbuchsauszug kostet bei Gericht 19 Euro (Tarifpost 9 lit. d GGG, Betrag seit 1. August 2026); Notarinnen und Notare haben dafür Anspruch auf dieselbe Gebühr
- Einsicht ist auch online über das österreichische Grundbuch (z.B. über Notare/Rechtsanwälte oder das Portal des Bundesministeriums für Justiz) möglich — dieser Brief eignet sich für die schriftliche Anfrage direkt beim Bezirksgericht
Im Einzelfall zählen die Angaben deiner Behörde — bei einem Bescheid vor allem dessen Rechtsmittelbelehrung. Amtsexperte ersetzt keine Rechtsberatung.
Du brauchst das Schreiben für Deutschland? Antrag auf Grundbucheinsicht für Deutschland
„Antrag auf Grundbucheinsicht“ in Österreich: So gehst du vor
Wer zuständig ist
Den Auszug stellt das Bezirksgericht als Grundbuchsgericht aus. Dein Schreiben kannst du an jedes Bezirksgericht richten, auch wenn das Grundbuch bei einem anderen Gericht geführt wird – nur nicht an das Bezirksgericht für Handelssachen Wien; anfordern kannst du persönlich während der Servicezeiten oder schriftlich.
Das muss im Schreiben stehen
- Die Liegenschaft eindeutig: Katastralgemeinde und Einlagezahl, ersatzweise Katastralgemeinde und Grundstücksnummer oder die Grundstücksadresse.
- Ob du den ganzen Auszug brauchst oder bei einer großen Wohnungseigentumsanlage nur die Anteile einer bestimmten Wohnung – das ergibt in der Regel einen kurzen statt eines vielseitigen Auszugs.
- Welche Urkunden aus der Urkundensammlung du willst, etwa den Kaufvertrag, möglichst mit Tagebuchzahl.
- Ob die Abschrift mit Gerichtssiegel und Unterschrift versehen werden soll – das geschieht nur, wenn du es verlangst.
- Wenn du nach dem Namen einer Eigentümerin oder eines Eigentümers statt nach der Liegenschaft suchst: dein rechtliches Interesse an dieser Abfrage, konkret begründet.
Diese Nachweise erwartet die Behörde
- Für Hauptbuch und Urkundensammlung brauchst du keine Nachweise, nur die genauen Daten der Liegenschaft.
- Katastralgemeinde und Einlagezahl stehen im Kopf jedes früheren Grundbuchsauszugs; fehlen sie, lässt sich die Liegenschaft über Grundstücksverzeichnis oder Anschriftenverzeichnis finden.
- Für eine Abfrage im Personenverzeichnis Unterlagen, die dein rechtliches Interesse belegen, etwa einen Exekutionstitel über eine Geldforderung gegen die gesuchte Person.
Die häufigsten Fehler
- Als Eigentümerin oder Eigentümer für den eigenen Auszug zahlen: Seit 1. Oktober 2026 rufst du ihn über JustizOnline kostenlos ab, bei Miteigentum nur mit Abfrage eingeschränkt auf deinen Namen – bei Gericht kostet er 19 Euro.
- Ohne rechtliches Interesse nach Eigentümernamen suchen: Die Suche im Personenverzeichnis ist aus Datenschutzgründen beschränkt, die Abschrift wird dir verweigert.
- Alte Urkunden bei irgendeinem Gericht verlangen: Noch nicht elektronisch gespeicherte Urkunden gibt es nur bei dem Bezirksgericht, das die Eintragung durchgeführt hat, oder beim Landesarchiv, falls sie dorthin abgegeben wurden – anderswo bekommst du sie nicht.
Was danach passiert
Persönlich während der Servicezeiten wird der Auszug gleich aus der Grundstücksdatenbank ausgedruckt; er kostet bei Gericht 19 Euro, bei Notarinnen und Notaren gleich viel, über JustizOnline 4,89 Euro für den vollständigen Auszug, bei Verrechnungsstellen zuzüglich deren Kosten. Telefonische Auskünfte sind bei Gericht grundsätzlich nicht vorgesehen. Verweigert das Gericht eine Abschrift aus dem Personenverzeichnis, entscheidet es mit Beschluss, den du nach den Regeln des Außerstreitverfahrens anfechten kannst.
Was brauchst du für „Antrag auf Grundbucheinsicht“?
Halte diese Angaben bereit — das Formular führt dich Schritt für Schritt durch:
- Dein Name
- Deine Adresse
- Bezirksgericht
- Adresse
- Grundstück / Adresse der Immobilie
- Zweck der Einsicht
Gratis-Vorlage, Amtsexperte oder Anwalt?
Eine Vorlage aus dem Internet hat leere Klammern zum Selbst-Ausfüllen. Amtsexperte schreibt „Antrag auf Grundbucheinsicht“ mit deiner Begründung und der Rechtsgrundlage für Österreich.
| Kriterium | Gratis-Vorlage | Amtsexperte | Anwalt |
|---|---|---|---|
| Preis | Kostenlos | 9,90 € einmalig inkl. USt | 150–400 € + |
| Auf deinen Fall zugeschnitten | Nein — Textbaustein zum Ausfüllen | Ja — die KI formuliert jeden Satz neu | Ja |
| Rechtsgrundlage für Österreich | Oft veraltet oder zu allgemein | Passend zu Land und Behörde | Ja |
| Fertig in | — | unter 1 Minute | Tage bis Wochen |
| Termin nötig | Nein | Nein | Meistens ja |
Häufige Fragen zu „Antrag auf Grundbucheinsicht“
Gibt es „Antrag auf Grundbucheinsicht“ auch für Deutschland?
Ja. Im Formular kannst du Deutschland wählen — die KI verwendet dann die dortigen Rechtsgrundlagen, Fristen und Behördenbezeichnungen. Die Seite für Deutschland findest du auf amtsexperte.de.
Was kostet „Antrag auf Grundbucheinsicht“ bei Amtsexperte?
Die Vorschau mit Wasserzeichen ist kostenlos. Das fertige Dokument ohne Wasserzeichen kostet einmalig 9,90 € — kein Abo.
Ist „Antrag auf Grundbucheinsicht“ nur eine Vorlage zum Ausfüllen?
Nein. Anders als eine Gratis-Vorlage schreibt die KI „Antrag auf Grundbucheinsicht“ individuell für deinen Fall neu — mit deiner konkreten Begründung statt Textbausteinen und der passenden Rechtsgrundlage für Österreich.
Wie lange dauert die Erstellung von „Antrag auf Grundbucheinsicht“?
In der Regel weniger als eine Minute, nachdem du das Formular ausgefüllt hast.
Brauche ich für „Antrag auf Grundbucheinsicht“ einen Anwalt?
Für die meisten Standardfälle nicht. Bei besonders komplexen oder strittigen Sachverhalten empfehlen wir zusätzlich eine anwaltliche Prüfung.