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Antrag auf Ausgleichszulage

Ergänzung zur Pension, wenn das Gesamteinkommen unter dem Richtsatz liegt — für Österreich, kostenlos als Vorschau testen.

Diesen Brieftyp gibt es nur in 🇦🇹 Österreich.

Antrag auf Ausgleichszulage: Rechtsgrundlage und Frist in Österreich

Das berücksichtigt die KI, wenn sie „Antrag auf Ausgleichszulage“ für Österreich schreibt:

  • Rechtsgrundlage: §§ 292 ff. ASVG — die Ausgleichszulage ergänzt die Pension auf den gesetzlichen Richtsatz, wenn das Gesamteinkommen darunter liegt und rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich besteht
  • Ein Antrag ist insbesondere dann nötig, wenn der Anspruch erst nachträglich entsteht oder sich durch geänderte Umstände erhöht (z.B. Scheidung, Wegfall von Nebeneinkünften) — bei der ursprünglichen Pensionsantragstellung gilt der Antrag auf Ausgleichszulage bereits als mitgestellt
  • Frist: bei nachträglicher Antragstellung innerhalb 1 Monat ab Eintritt der Voraussetzungen für eine rückwirkende Zuerkennung

Im Einzelfall zählen die Angaben deiner Behörde — bei einem Bescheid vor allem dessen Rechtsmittelbelehrung. Amtsexperte ersetzt keine Rechtsberatung.

„Antrag auf Ausgleichszulage“ in Österreich: So gehst du vor

Wer zuständig ist

Zuständig ist der Träger, der dir die Pension auszahlt: bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) die Landesstelle für deinen Wohnort, bei einer Pension der Selbständigen oder Bauern die SVS. Schon ein formloses Schreiben gilt als Antrag, den Fragebogen reichst du nach.

Das muss im Schreiben stehen

  • Name, Versicherungsnummer, Wohnadresse in Österreich und die Pension, zu der du die Ausgleichszulage beantragst.
  • Der ausdrückliche Antrag auf Zuerkennung oder Neufeststellung der Ausgleichszulage samt auslösendem Ereignis mit Datum, etwa Scheidung oder Wegfall eines Einkommens.
  • Dein Personenstand und seit wann du mit Ehepartner oder eingetragenem Partner im gemeinsamen Haushalt lebst oder nicht mehr lebst.
  • Alle Einkünfte von dir und deinem Ehe- oder eingetragenen Partner im Haushalt, netto pro Monat mit auszahlender Stelle, auch Auslandspensionen, Sparzinsen, Vermietung, Wohnrecht oder Ausgedinge.
  • Unterhaltsansprüche und erhaltener Unterhalt vom geschiedenen oder getrennt lebenden Partner sowie von Eltern im gemeinsamen Haushalt.
  • Ob andere Personen deine Wohn-, Energie- oder Verpflegungskosten zur Gänze tragen und ob du im Ausland wohnst oder dich dort länger aufhältst.

Diese Nachweise erwartet die Behörde

  • Nachweis, warum der Anspruch jetzt entsteht oder steigt, etwa Scheidungsurteil, Unterhaltsvereinbarung oder Bestätigung über das Ende eines Einkommens.
  • Einkommensnachweise für dich und deinen Partner, etwa zu Lohn, weiteren auch ausländischen Pensionen oder Arbeitslosen- und Krankengeld.
  • Bei selbständiger Tätigkeit der letzte Einkommensteuerbescheid oder die letzte Steuererklärung, bei Land- und Forstwirtschaft Einheitswertbescheid sowie Pacht- oder Übergabevertrag.
  • Zahlungsbelege über erhaltenen Unterhalt und Belege über Zinsen, Miet- oder Pachteinnahmen.

Die häufigsten Fehler

  • Das Einkommen des im Haushalt lebenden Ehepartners oder eingetragenen Partners nicht belegen: Solange der Nachweis fehlt, wird es gesetzlich mit dem Dreißigfachen der Höchstbeitragsgrundlage angenommen, eine Ausgleichszulage ist damit praktisch ausgeschlossen.
  • Kleine Einkünfte weglassen, etwa Sparbuchzinsen, Zimmervermietung oder freie Verpflegung durch Mitbewohner: Zu Unrecht Bezogenes musst du zurückzahlen, falsche Angaben können zudem zivil- und strafrechtliche Folgen haben.
  • Auslandsaufenthalte oder einen Wohnsitz im Ausland verschweigen: Die Ausgleichszulage setzt den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich voraus, bei begründeten Zweifeln musst du ihn im Entziehungsverfahren beweisen, zu viel Bezogenes wird zurückgefordert.

Was danach passiert

Der Träger entscheidet über den Antrag mit Bescheid; mit der Ausgleichszulage bist du auch von der Rezeptgebühr befreit. Ab der Antragstellung meldest du Änderungen bei Familie, Wohnung, sonstigen Einkünften oder Auslandsaufenthalten binnen 2 Wochen, Beginn oder Ende einer Erwerbstätigkeit und geändertes Erwerbseinkommen binnen 7 Tagen. Mindestens einmal in drei Jahren fragt der Träger deine Einkünfte ab; antwortest du nicht binnen zwei Monaten, wird die Ausgleichszulage nach weiteren zwei Monaten zurückbehalten. Gegen einen ablehnenden oder zu niedrigen Bescheid kannst du beim Arbeits- und Sozialgericht klagen, die Frist steht in der Rechtsmittelbelehrung.

Was brauchst du für „Antrag auf Ausgleichszulage“?

Halte diese Angaben bereit — das Formular führt dich Schritt für Schritt durch:

  • Dein Name
  • Deine Adresse
  • Pensionsversicherungsträger
  • Adresse
  • Versicherungsnummer
  • Warum ändert sich dein Anspruch jetzt?

Gratis-Vorlage, Amtsexperte oder Anwalt?

Eine Vorlage aus dem Internet hat leere Klammern zum Selbst-Ausfüllen. Amtsexperte schreibt „Antrag auf Ausgleichszulage“ mit deiner Begründung und der Rechtsgrundlage für Österreich.

KriteriumGratis-VorlageAmtsexperteAnwalt
PreisKostenlos9,90 € einmalig inkl. USt150–400 € +
Auf deinen Fall zugeschnittenNein — Textbaustein zum AusfüllenJa — die KI formuliert jeden Satz neuJa
Rechtsgrundlage für ÖsterreichOft veraltet oder zu allgemeinPassend zu Land und BehördeJa
Fertig in—unter 1 MinuteTage bis Wochen
Termin nötigNeinNeinMeistens ja

Häufige Fragen zu „Antrag auf Ausgleichszulage“

Welche Frist gilt für „Antrag auf Ausgleichszulage“ in Österreich?

Bei nachträglicher Antragstellung innerhalb 1 Monat ab Eintritt der Voraussetzungen für eine rückwirkende Zuerkennung.

Gibt es „Antrag auf Ausgleichszulage“ auch für Deutschland?

Nein. Diesen Brieftyp gibt es in dieser Form nur in Österreich. Die Behördenbriefe für Deutschland findest du auf amtsexperte.de.

Was kostet „Antrag auf Ausgleichszulage“ bei Amtsexperte?

Die Vorschau mit Wasserzeichen ist kostenlos. Das fertige Dokument ohne Wasserzeichen kostet einmalig 9,90 € — kein Abo.

Ist „Antrag auf Ausgleichszulage“ nur eine Vorlage zum Ausfüllen?

Nein. Anders als eine Gratis-Vorlage schreibt die KI „Antrag auf Ausgleichszulage“ individuell für deinen Fall neu — mit deiner konkreten Begründung statt Textbausteinen und der passenden Rechtsgrundlage für Österreich.

Wie lange dauert die Erstellung von „Antrag auf Ausgleichszulage“?

In der Regel weniger als eine Minute, nachdem du das Formular ausgefüllt hast.

Brauche ich für „Antrag auf Ausgleichszulage“ einen Anwalt?

Für die meisten Standardfälle nicht. Bei besonders komplexen oder strittigen Sachverhalten empfehlen wir zusätzlich eine anwaltliche Prüfung.